Bitte beachten Sie zum Gelingen Ihres Arztbesuches folgende Dinge:
Untersuchungstermine – Wie und wann bekommt man diese?
Wir vergeben Sprechstundentermine stets nur für einen Monat im Voraus. Kommen Sie also bitte ganz am Anfang des Monats, um einen Termin für den Folgemonat entweder persönlich zu vereinbaren oder rufen Sie in den Telefonsprechzeiten an oder senden Sie uns ein Fax. Langfristige Folge-Terminvergaben über mehrere Monate sind deshalb bei uns nicht möglich. Wer in den ersten Tagen des Monats sich um einen Termin kümmert, hat die größten Chancen, zeitnah binnen 3-4 Wochen einen Termin zu bekommen, gleichgültig ob in der Praxis schon bekannt oder nicht. Je eher am Monatsanfang man einen Termin anfragt, um so größer die Wahrscheinlichkeit, zeitnah binnen einem Monat einen zu bekommen. Zum Termin selbst benötigen wir bei allen gesetzlich versicherten Patienten zwingend eine Überweisung von dem Arzt, der den Brief bekommen soll. Das ist deshalb wichtig, weil unsere fachärztliche Leistung berichtspflichtig ist. Das heißt, ein Brief an einen überweisenden Arzt ist Plicht!
Folgerezepte (bei uns bekannten Patienten)
Pneumologische Folgerezepte können unsere Patienten jederzeit für ein komplettes Qartal bei uns ganz unkompliziert gegen Vorlage der Chipkarte abfordern. Das ist deshalb wichtig, weil es nicht gestattet ist, z.B. während einer noch laufenden Klinikbehandlung parallel bei uns Rezepte auszuschreiben. Die Krankenkasse bezahlt an ein und demselben Tage entweder die Klinikleistung oder die Leistung einer ambulanten Praxis.
Was ist bei einer Untersuchung mitzubringen?
Bei ärztlichen Untersuchungen und ärztlichen Gesprächskontakten benötigen wir einen Überweisungsschein von dem Arzt, der den Brief mit den Befunden bekommen soll. Bringen Sie in die Sprechstunde bitte folgendes mit, um Doppeluntersuchungen und unnötige Wartezeiten zu vermeiden:
- Ihren aktuellen und vollständigen Medikamentenpläne, idealerweise nicht in handgeschriebender Form, sondern in Form des Bundeseinheitlichen Medikamentenplans mit aufgedrucktem Barcode-Etikett rechts oben, das wir einscannen können. Ihr Hausarzt únd jeder Facharzt kann und wird Ihnen diesen Plan auf Wunsch ohne Zusatzkosten ausdrucken. Falls Sie Asthma oder COPD haben, Ihr Notfall-Spray und Peakflow-Tagebuch.
- Selbst aufgeschriebene Krankengeschichte in Stichworten mit Jahrezahlen. Zwischenzeitliche Arztberichte über Behandlungen bei anderen Fachärzten oder Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen, Allergie-Testergebnisse und Allergieausweise.
- Röntgenaufnahmen oder CDs mit den Kopien zwischenzeitlich aktuell oder früher gemachter Thorax-Röntgenaufnahmen oder CT-Untersuchungen des Thorax und (falls möglich) auch die Papierbefunde der Radiologen.
- Patienten mit Schlafapnoe bringen zur sog. Maskenkontrolle bitte den Gerätepass ihres CPAP-Gerätes und bei Kontrollmessungen natürlich auch das Gerät selbst + Schlauch und Maske mit.
- Bei minderjährigen Patienten unter 18 Jahren ist eine schriftliche Untersuchungs- und Behandlungsvollmacht durch die Erziehungsberechtigten notwendig. Beim Erstkontakt mit uns sollte bitte ein Elternteil anwesend sein.
Qualitätsmanagement mit System und Praxis-Leitbild:
Kompetenz - Seriosität – Freundlichkeit.
Wissenschaftlich gesicherte Schulmedizin und Krankheitsprävention für alle!