TERMINE


Bitte beachten Sie zum Gelingen Ihres Arztbesuches folgende Dinge:

Praxiskonsultationstermine – Wie und wann bekommt man diese?
Hier muß bitte, weil unser Bestellsystem Besonderheiten hat, unterschieden werden zwischen:
A) GKV* – NEUPATIENTEN / HAUSARZTVERMITTLUNGSFALL oder PKV* – NEUPATIENTEN
B) GKV* – WIEDERVORSTELLUNG, wenn Sie schon einmal bei uns in Behandlung waren.
C) GKV* – FOLGEREZEPT, wenn Sie schon einmal bei uns in Behandlung waren.
D) Hinweise: Was ist bei einer Untersuchung mitzubringen?
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zu A) GKV – NEUPATIENTEN / HAUSARZTVERMITTLUNGSFALL oder PKV – NEUPATIENTEN
Behandlungs-Voraussetzung für GKV-Patienten:
ZUERST DEN TERMIN MACHEN und DANN DIE HAUSARZTVERMITTLUNGSFALL-ÜBERWEISUNG HOLEN
Bitte beachten: Unserer Praxis besitzt ein begrenztes Anzahlkontingent für dringliche Neupatienten.
Diese Termine werden von uns von Woche zu Woche nur eine Woche im Voraus an Sie vergeben und nachdem Sie ihrer Hausarztpraxis den Termin mitgeteilt haben, als Hausarztvermittlungsfall behandelt.
Das heißt, ZUERST muß im Regelfall telefonisch ein verbindliches Terminangebot bei uns eingeholt werden, bevor der Hausarzt eine spezielle Hausarztvermittlungsfall-Überweisung ausstellt wie folgt:

1. Diese Neupatienten-Termine werden von uns jede Woche (insofern kein Urlaub)
immer Donnerstags von 11.00-12.00 Uhr (ab dem 04.01.2024) vergeben jeweils für die Folgewoche.
Nicht persönlich kommen, sondern bitte nur über die Neupatienten-Telefonnummer: 0341-30867141.
(Mit dieser Telefonnummer haben alle die gleichen Chancen, einen verfügbaren Termin zu bekommen)

2. Erst DANACH bzw. NACHDEM dieser Termin von uns bestätigt wurde, lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt eine Hausarztvermittlungsfall-Überweisung ausstellen.
Diese spezielle Hausarztvermittlungsfall-Überweisung MUSS folgende 3 Angaben beinhalten:
– im „Feld Überweisung an“: Name und Betriebsstättennummer (BSNR) der Facharztpraxis:
Pneumologe Dr. Thomas Heindl – 961964500
– Im „Feld Diagnose/Verdachtsdiagnose“: z.B. Thoraxschmerz oder zunehmende Atemnot (dringlich)
– Im „Feld Auftrag“: z.B. Termin bestätigt für Mo 05.02.2024, 9.00 Uhr


3. Mit dieser Hausarztvermittlungsfall-Überweisung kommen sie zum vereinbarten Termin in die Praxis. Nur mit dieser speziellen Überweisung kann eine dringliche Terminvergabe an Sie durch uns zu 100% kostendeckend in der GKV abgerechnet werden. Mit einer Normal-Überweisung ist das nicht gegeben.

4. Beachten Sie die Hinweise: Was ist bei einer Untersuchung mitzubringen? (siehe ganz unten)
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zu B) GKV* – WIEDERVORSTELLUNG
Behandlungs-Voraussetzung für GKV-Patienten: NORMAL-ÜBERWEISUNG
Wir vergeben Sprechstundentermine für die Wiedervorstellung (Nachsorge-Termine) uns bekannter Patienten wie seit Jahren bewährt immer für einen Monat im Voraus wie folgt:

1. Geplanten Wiedervorstellung-Termine werden von uns immer zum Monatsanfang (außerhalb Urlaub)
vergeben jeweils für den Folgemonat. Kontaktieren Sie uns bitte nicht nicht mehr persönlich vor Ort, sondern an den Wochentagen wie folgt:
Mo, Di, Do, Fr 9.00-10.00 und 12.00-13.00 Uhr
Mo, Di 17.00-18.00 Uhr
ausschließlich über die Praxis-Telefonnummer: 0341-4802727.
(Mit dieser Telefonnummer haben alle die gleichen Chancen, einen verfügbaren Termin zu bekommen)
Langfristige Folge-Terminvergaben über mehrere Monate sind bei uns nicht möglich. Wer in den ersten Tagen des Monats sich um einen Termin kümmert, hat die größten Chancen, zeitnah bis spätestens Ende des Folgemonats einen Wiedervorstellungs-Termin zu bekommen.

2. Zum Termin selbst benötigen wir bei allen GKV*-Patienten zwingend eine
Normal-Überweisung von dem Arzt, der den Brief bekommen soll. Das ist deshalb wichtig, weil unsere fachärztliche Leistung berichtspflichtig ist. Das heißt, ein Brief an einen überweisenden Arzt ist Plicht!

3. Hat aufgrund einer akuten medizinischen Notlage Ihre Wiedervorstellung im Ausnahmefall eine besondere Dringlichkeit, die eine Konsultation innerhalb einer Woche notwendig macht (anstatt innerhalb eines Monats), dann nutzen Sie bitte das Vorgehen A) HAUSARZTVERMITTLUNGSFALL (siehe oben)

4. Beachten Sie die Hinweise: Was ist bei einer Untersuchung mitzubringen? (siehe ganz unten)
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zu C) GKV* – FOLGEREZEPT (bei uns bekannten Patienten)
Pneumologische Folgerezepte können unsere Patienten jederzeit für ein komplettes Qartal bei uns ganz unkompliziert gegen Vorlage der Chipkarte abfordern. Das ist deshalb wichtig, weil es nicht gestattet ist, z.B. während einer noch laufenden Klinikbehandlung parallel bei uns Rezepte auszuschreiben. Die Krankenkasse bezahlt an ein und demselben Tage entweder die Klinikleistung oder die Leistung einer ambulanten Praxis, aber nicht beides parallel (Ausnahme: Aufnahme- und Entlassungstag).
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zu D) Was ist bei einer Untersuchung mitzubringen?
Bei ärztlichen Untersuchungen und ärztlichen Gesprächskontakten benötigen wir einen Überweisungsschein von dem Arzt, der den Brief mit den Befunden bekommen soll. Bringen Sie in die Sprechstunde bitte folgendes mit, um Doppeluntersuchungen und unnötige Wartezeiten zu vermeiden:

  1. Ihren aktuellen und vollständigen Medikamentenpläne, idealerweise nicht in handgeschriebender Form, sondern in Form des Bundeseinheitlichen Medikamentenplans mit aufgedrucktem Barcode-Etikett rechts oben, das wir einscannen können. Ihr Hausarzt únd jeder Facharzt kann und wird Ihnen diesen Plan auf Wunsch ohne Zusatzkosten ausdrucken. Falls Sie Asthma oder COPD haben, Ihr Notfall-Spray und Peakflow-Tagebuch.
  2. Selbst aufgeschriebene Krankengeschichte in Stichworten mit Jahreszahlen. Zwischenzeitliche Arztberichte über Behandlungen bei anderen Fachärzten oder Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen, Allergie-Testergebnisse und Allergieausweise.
  3. Röntgenaufnahmen oder CDs mit den Kopien zwischenzeitlich aktueller oder früher gemachter Thorax-Röntgenaufnahmen oder CT-Untersuchungen des Thorax und (falls möglich) auch die Papierbefunde der Radiologen. Oder die Download-Codes für den Internet-Zugriff auf Ihre Bilder. Sollte das Verfallsdatum des Download-Codes schon erreicht sein (je nach Radiologie-Praxis entweder 3 Monate oder 1 Jahr), dann müssen Sie den Code in der Radiologie-Praxis bitte erneuern lassen, sonst kann ich mir Ihre Bilder nicht persönlich ansehen und diese ihnen erklären.
  4. Patienten mit Schlafapnoe bringen zur sog. Maskenkontrolle bitte den Gerätepass ihres CPAP-Gerätes und bei Kontrollmessungen natürlich auch das Gerät selbst + Schlauch und Maske mit.
  5. Bei minderjährigen Patienten unter 18 Jahren ist eine schriftliche Untersuchungs- und Behandlungsvollmacht durch die Erziehungsberechtigten notwendig.
    Beim Erstkontakt mit uns sollte bitte ein Elternteil anwesend sein.

*GKV = Gesetzliche Krankenversicherung
*PKV = Private Krankenversicherung

Qualitätsmanagement mit System und Praxis-Leitbild:
Kompetenz – Seriosität – Freundlichkeit.
Wissenschaftlich gesicherte Schulmedizin und Krankheitsprävention für alle!